Tätigkeiten als EDV-Sachverständiger

Was zeichnet einen Sachverständigen aus?

Der Sachverständige zeichnet sich durch seine überdurchschnittliche Kenntnis und Fachkompetenz in seinem Fachgebiet aus. Mit seinen Gutachten soll er Feststellungen treffen und Antworten zu Fragen finden.


Tätigkeitsbereiche als EDV-Sachverständiger

Als anerkannter- und geprüfter EDV-Sachverständiger in der Informationsverarbeitung und im kaufmännisch-administrativen Bereich, stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es um die Erstellung von Privat- und Gerichtsgutachten, Wertermittlungsgutachten, sowie um die Erstellung von Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten oder einer Fertigstellungsbescheinigung geht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Firmen- und Geschäftskunden, die anstehende EDV-Projekte in naher Zukunft realisieren möchten, sowie Beratung und Entscheidungshilfen für die Personalplanung neuer Mitarbeiter in der Informationstechnologie wünschen oder benötigen.

Aufgrund der Erfahrung, Sachkunde, Vertrauenswürdigkeit und des nachgewiesenen Sachverstand, welches die abgelegte Prüfung zum EDV-Sachverständigen und die Mitgliedschaft bei der DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft), sowie bei dem BSG e.V (Berufsfachverband des Sachverständigen und Gutachterwesen e.V) belegt,  bin ich Ihr Ansprechpartner im Bereich Systeme und Anwendungen in der Informationsverarbeitung.


Tätigkeitsbereiche als Gutachter

Gerichtsgutachten

Bei Gerichtsgutachten unterstützt der EDV-Sachverständige die entsprechenden Gerichte mit dem Fachwissen als Gutachter in ihren speziellen Sachgebieten neutral und objektiv. Damit werden einzelne, für die Urteilsfindung relevante Fragen beantwortet und technisch komplizierte Sachverhalte für das Gericht anschaulich interpretiert.

Privatgutachten

Bei Privatgutachten erstellen wir unparteilich neutral Gutachten, die den Sachstand klären. Damit liefern wir Ihnen ein objektives Bild der aktuellen Situation und deren möglichen Auswirkungen.

Beweissicherung

Auf der Grundlage von (meist richterlichen) Beschlüssen werden im Rahmen von Durchsuchungen Computer und Zubehör beschlagnahmt. Meist geht es dann um die Auswertung von Daten auf diesen Geräten im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat.

Schiedsgutachten

Der Schiedsgutachter klärt und bewertet Sachverhalte und zieht sachkundig Schlüsse. Er legt im Verhältnis der Parteien verbindlich fest, was er festgestellt hat, also beispielsweise:

  • ob gerügte Mängel vorliegen
  • welche Partei für die Mängel verantwortlich ist
  • wann und wie diese Mängel nachzubessern sind
  • welche Kosten für die Nachbesserung entstehen

Versicherungsgutachten

Im Auftrag einer Versicherung werden meist Gutachten im Rahmen der Schadensfeststellung, Ursachenforschung, Schadensbewertung sowie der Wertermittlung durchgeführt.

Wertgutachten (Firmengründungen, Verkäufe, Kreditwesen)

Ermittlung der entsprechenden Werte (Wiederbeschaffungswert, Neuwert, Zeitwert, Verkehrswert, Restwert) anhand der Systeme und Geräte sowie der Dokumentation für Versicherungen, Leasinggesellschaften, Banken und Privatunternehmer.

Freistellung

Wir stehen dem Lieferanten für die Erstellung einer Freistellungsbescheinigung zur Verfügung, wenn sich Lieferant und Kunde auf uns als Gutachter verständigt haben. Die Freistellungsbescheinigung wird dabei neutral und unabhängig von uns als Sachverständige erstellt. Entsprechend der Auswertung aller Unterlagen und dem Ergebnis der Ortsbesichtigung wird beiden Vertragspartner das Ergebnis mitgeteilt, das je nach Auswertung aller Informationen variieren kann.

Mediation

Wir helfen Ihnen in Konfliktfällen durch eine objektive Begutachtung und effiziente Hilfe von außen. Hierbei ist es unsere Aufgabe als neutraler Dritter das Projekt durch konstruktive, und kreative Impulse voranzutreiben. Ziel ist es, das Projekt durch weitere konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligter unter wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Faktor erfolgreich zu Ende zu führen.

Computer Forensik

In Analogie zur Gerichtsmedizin könnte man die Computer Forensik als Anwendung der Informatik auf jede Art von gespeicherten Daten zum Zweck der Spurensuche und Beweissicherung betrachten. Damit die Ergebnisse (gefundene oder auch gerade nicht gefundene Daten) gerichtlich als Beweise verwertbar sind, gilt es gewisse Prinzipien zu beachten.


 
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